Vertrags-
Bedingungen

Voraussetzungen
‍‍‍für eine Mitgliedschaft

EMS stellt für sportgesunde Menschen generell kein Risiko dar. Die elektrischen Stromimpulse sind den natürlichen Impulsen des Körpers in Ihrer Frequenz nachempfunden und sind ungefährlich für fast alle Menschen. Ein Risiko besteht für Personen mit Herzschrittmacher oder schwangere Frauen – diese werden von EMS-Training gänzlich ausgeschlossen. Ich bitte darum, dass Sie im Zweifelsfall immer Ihren Hausarzt zurate ziehen. Bei meinem Gesundheitscheck im Studio kläre ich vorab zwar, ob Sie für EMS geeignet sind. 100-prozentige medizinische Sicherheit kann Ihnen aber nur ein Arzt geben.
Das Mitglied muss die körperliche und geistige Konstitution aufweisen, die es ihm ermöglicht, die vom Trainer angebotenen und erbrachten Leistungen in Zusammenhang mit EMS-Training ohne Gefahr für seine Gesundheit in Anspruch zu nehmen.
Körperliche Gebrechen, die eine Mitgliedschaft ausschließen können, bestehen etwa bei Schwangerschaft, Implantaten, Prothesen, Schrittmachern, bereits verheilten Vorverletzungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen.
Das Mitglied ist verpflichtet, derartige Gebrechen sowie sonstige Umstände, die eine Inanspruchnahme der Leistungen des Trainers unmöglich machen – insbesondere jede Verletzung, die vor oder während eines Trainings auftritt – umgehend und unaufgefordert bei erster Gelegenheit mitzuteilen.
Der Trainer ist nicht verpflichtet, das Vorliegen dieser vorausgesetzten körperlichen und geistigen Konstitution zu prüfen und haftet nicht für Schäden, die dem Mitglied aufgrund des Fehlens derselben entstehen.

Vertragsbedingungen:

1. Geltungsbereich
Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für alle angenommen und auszuführenden Leistungen von Paul Prammer (in weiterer Folge: Trainer) sowie für alle weiteren Tätigkeiten, die aufgrund umseitiger oder sonstiger Vereinbarungen für das Mitglied zu erbringen sind. Sämtliche Leistungen werden ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten kraft Vereinbarung. Diese Bedingungen bilden daher einen integrierenden Bestandteil eines jeden mit dem Mitglied abgeschlossenen Vertrags einschließlich allfälliger Ergänzungen oder Änderungen. Allfällige AGB oder sonstige Geschäftsbedingungen des Mitglieds werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.

2. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Das Mitglied muss die körperliche und geistige Konstitution aufweisen, die es ihm ermöglicht, die vom Trainer angebotenen und erbrachten Leistungen in Zusammenhang mit EMS-Training ohne Gefahr für seine Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Der Trainer ist nicht verpflichtet, das Vorliegen dieser vorausgesetzten körperlichen und geistigen Konstitution zu prüfen und haftet nicht für Schäden, die dem Mitglied aufgrund des Fehlens derselben entstehen. Körperliche Gebrechen, die eine Mitgliedschaft ausschließen können, bestehen etwa bei Schwangerschaft, Implantaten, Prothesen, Schrittmachern, bereits verheilten Vorverletzungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen. Das Mitglied ist verpflichtet, derartige Gebrechen sowie sonstige Umstände, die eine Inanspruchnahme der Leistungen des Trainers unmöglich machen – insbesondere jede Verletzung, die vor oder während eines Trainings auftritt – umgehend und unaufgefordert bei erster Gelegenheit mitzuteilen.

3. EMS-Training
3.1. Der Trainer haftet nicht für einen wie immer gearteten Trainingserfolg des Mitglieds, da neben körperlicher Bewegung entsprechend dem EMS-Trainingsprogramm zahlreiche weitere Faktoren wie beispielsweise körperliche Voraussetzungen und gesunde Ernährung für den Trainingserfolg gleichermaßen entscheidend sind.
3.2. Beim Training ist passende, dem Sport entsprechende Trainingskleidung zu tragen. Diese kann beim Trainer erworben werden.
3.3. Während, vor und nach dem Training hat das Mitglied den Anordnungen des Trainers bedingungslos Folge zu leisten. Der Trainer haftet nicht für Schäden und Nachteile, die dem Mitglied aus der Nicht- oder Falschbefolgung von derartigen Anordnungen entstehen.

4. Die Leistungen
4.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist das jeweils vom Mitglied bei Vertragsabschluss gewählte Leistungspaket. Folgende Leistungspakete stehen zur Auswahl:
  • 12 Monate Personal Coaching
    Vertragslaufzeit 12 Monate
    Preis: 25 € je Training bei einem Training pro Woche
    Preis: 50 € bei zwei Trainings pro Woche
  • 6 Monate Personal Coaching
    Vertragslaufzeit 6 Monate
    Preis: 28 € je Training bei einem Training pro Woche
    Preis: 56 € bei zwei Trainings pro Woche
  • Intensives Personal Coaching
    6 Wochen intensiv zweimal wöchentlich
    Preis: 360 € gesamt
4.2. Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Trainer hat das Mitglied je nach gewähltem Paket Anspruch auf maximal zwei Trainingseinheiten pro Woche. Die Trainingstermine sind telefonisch bzw. persönlich zu reservieren.
Wenn ein Mitglied aus einem nicht vom Trainer zu verantwortenden Grund einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, muss dies Dem Trainer zumindest 24 Stunden vor dem geplanten Trainingsbeginn mitgeteilt werden; widrigenfalls eine Stornogebühr in Höhe von € 10,- fällig wird.
4.3. Ungeachtet dessen wird nach Möglichkeit versuchen, einen Alternativtermin in derselben Woche mit dem Mitglied zu vereinbaren. Einen Anspruch des Mitglieds auf Vereinbarung eines Alternativtermins besteht jedoch nicht.
Sofern der Entfall des Trainings aufgrund Krankheit oder Urlaub des Mitglieds erfolgt, so kann der Trainer diese versäumten Trainings – im Ausmaß von bis zu fünf Trainings – auf Wunsch des Kunden gutschreiben, sodass diese nach Maßgabe freier Termine später nach- geholt werden können.
4.4. Falls das Mitglied in einer Woche keinen Termin wahrnimmt oder ein Alternativtermin nach 3.3. nicht vereinbart werden kann, so verfällt das Training, es sei denn, es wird zwischen dem Trainer und dem Mitglied etwas anderes vereinbart.
4.5. Mehr als zwei Trainingseinheiten pro Woche sind nicht möglich.
4.6. Der Trainer behält sich Änderungen der Öffnungszeiten vor. Dem Mitglied steht aufgrund von Änderungen der Öffnungszeiten, auf die es zumindest 4 Wochen vor Inkrafttreten hingewiesen wurde, kein Kündigungsrecht zu.
Für den Zeitraum, in dem ein Training nicht möglich ist, wird vom Trainer in der Form Ersatz geleistet, dass nach Ende der Vertragslaufzeit des Mitglieds eine der entfallenen Zahl an Trainingseinheiten entsprechende Anzahl an zusätzlichen Trainings nach Maßgabe der Vereinbarung mit dem Mitglied angehängt wird.
4.7. Der Wechsel zu einem Paket mit größerem Leistungsumfang ist jederzeit möglich.

5. Dauer der Vereinbarung / Kündigung der Mitgliedschaft
5.1. Die Dauer dieser Vereinbarung hängt grundsätzlich vom gewählten Paket ab.
5.2. Die Leistungspakete für 12 Monate und 6 Monate werden für die jeweilige Dauer abgeschlossen und verlängern sich zu den jeweils vereinbarten Konditionen um den jeweiligen Zeitraum, wenn das Mitglied nicht zumindest 2 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
5.3. Das Mitglied wird rechtzeitig und ausdrücklich darauf hingewiesen werden.
5.4. Das Leistungspaket „intensives Personalcoaching“ wird einmalig abgeschlossen und verlängert sich nicht automatisch.

6. Zahlung
6.1. Der gesamte Jahresmitgliedsbeitrag bzw. das gesamte Entgelt für das gewählte Leistungspaket ist mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrags zur Zahlung fällig.
6.2. Im Falle der Leistungspakete 12 Monate und 6 Monate (Punkt 3.1.) stundet der Trainer dem Mitglied den jeweiligen Beitrag allerdings in der Weise, als das Mitglied während der Vertragslaufzeit vorerst nur zur Zahlung der für das jeweilige Paket festgelegten monatlichen Rate verpflichtet ist.
6.3. Die monatliche Rate wird jeweils bis längstens 5. Des Monats einer jeden Woche mittels Bankeinzug eingehoben.
6.4. Wird eine Teilzahlung vom Mitglied nicht fristgerecht geleistet, werden die gesamten auf die Laufzeit noch offenen Raten sofort zur Zahlung fällig.
6.5. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 9 % Zinsen p.a. als vereinbart.
6.6. Die Kosten der Betreibung (Mahnschreiben je € 10,00) und der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere für die Beziehung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts, sind vom Mitglied zu bezahlen.

7. Vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund
Der Trainer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, den Anweisungen des Trainers nicht Folge leistet oder über das Vermögen des Mitglieds ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Im Falle der vorzeitigen Beendigung dieser Vereinbarung werden
die Mitgliedsbeiträge gemäß Punkt 4. sofort fällig.

8. Ruhen der Mitgliedschaft
8.1. Sofern ein Mitglied schwanger wird oder aufgrund eines sonstigen ärztlich attestierten körperlichen Gebrechens für einen Zeitraum von über 4 Wochen daran gehindert ist, die Leistungen des Trainers in Anspruch zu nehmen, wird die Mitgliedschaft bzw. Nutzungsvereinbarung auf Antrag des Mitglieds ruhend gestellt. Ruhen bedeutet, dass für den Zeitraum ab berechtigter Antragsteller vom Mitglied keine Trainingseinheiten absolviert und die monatlichen Raten (nach 4.2.) ausgesetzt werden.
Nach Genesung bzw. 4 Monate nach der Geburt des Kindes wird die Mitgliedschaft automatisch wieder fortgesetzt. Die Zeit des Ruhens wird am Ende der Vertragslaufzeit angehängt.
8.2. Körperliche Gebrechen, die ohne Unterbrechung nicht länger als einen Monat andauern, berechtigen weder zur vorzeitigen Auflösung, noch zur Kündigung dieser Vereinbarung
und erlauben keinen Antrag des Mitglieds auf Ruhen der Mitgliedschaft.

9. Datenschutz
Das Mitglied stimmt der Korrespondenz im Wege elektronischer Post ausdrücklich zu.
Das Mitglied erteilt ausdrücklich seine Zustimmung, dass seine persönlichen Daten elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und kommerziell genutzt werden.
Diese Zustimmung kann vom Mitglied gegenüber dem Trainer jederzeit widerrufen werden.

10. Allgemeine Bestimmungen
10.1. Das Mitglied hat dem Trainer Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsabschlusses bekannt gegebenen persönlichen Daten umgehend und unaufgefordert mitzuteilen. Das Mitglied haftet für sämtliche Schäden und Nachteile, die aus der Unterlassung einer solchen Mitteilung oder deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit entstehen.
10.2. Nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses hat das Mitglied dem Trainer sämtliche Gegenstände, die im Eigentum des Trainers stehen, umgehend zurückzugeben.
10.3. Das EMS-Training darf nur vom Mitglied selbst absolviert werden und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Trainers an einen Dritten übertragen werden.

11 . Haftung
11.1. Der Trainer haftet für sämtliche Sachschäden beim Training nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Höhe dieser Haftung wird mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag bzw. der Höhe des Entgelts für das jeweils gewählte Leistungspaket begrenzt.
11.2. Der Trainer haftet nicht für den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen, Geld und Kleidung. Es ist Pflicht des Mitglieds, für eine sichere Verwahrung seiner Gegenstände zu sorgen.
11.3. Eine Haftung für Personenschäden ist jedenfalls ausgeschlossen, sofern diese durch eine Pflichtverletzung des Mitglieds zustande gekommen ist.
Darüber hinaus ist jede Haftung des Trainers für Personenschäden ausgeschlossen, sofern nicht eine anderslautende zwingende Gesetzesbestimmung besteht.
11.4. Die Höhe der Haftung des Trainers wird jedenfalls mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag begrenzt.
11.5. Der Trainer haftet nicht für Schäden, die einem Mitglied von Dritten (dies umfasst auch andere Mitglieder) zugefügt wurden.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung rechtlich nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allenfalls nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommen.

13. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen als vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch. Für allfällige Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts in 4020 Linz, Oberösterreich, als vereinbart.